FAQ- häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Du möchtest mehr zu deiner Mitgliedschaft und deinen Leistungen innerhalb der Mitgliedschaft erfahren? Hier findest du hoffentlich alle nötigen Antworten zu deinen Fragen, die dich umtreiben.

 

Den Mitgliedsantrag könnt ihr zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Online-Mitgliederaufnahme stellen. Die Mitgliedschaft tritt sofort in Kraft. Mit der Online-Mitgliederaufnahme könnt ihr direkt einen vorläufigen Ausweis selber ausdrucken. Dieser ist dann 4 Wochen lang gültig. Nach der Durchführung der Lastschrift wird der endgültige Ausweis zugeschickt. Die vorläufige Mitgliedschaft tritt mit der Übermittlung der Daten sofort in Kraft. 

Es ist nicht direkt möglich, die DAV-Mitgliedschaft von einer Sektion zur anderen zu wechseln. Jede Sektion ist ein rechtlich eigenständiger Verein. Du musst also deine Mitgliedschaft in deiner Stammsektion zunächst zum Jahresende kündigen. Beachte die beim DAV bundesweite Kündigungsfrist, diese ist der 30.09. eines jeden Jahres.

Deine Sektion stellt dir eine Kündigungsbestätigung aus. Mit Vorlage dieser Bestätigung kannst du dich im Regelfall sofort als sogenannter "Sektionswechsler" bei deiner neuen Sektion anmelden und musst dann den Jahresbeitrag nicht erneut entrichten. Du wirst dann den Rest des Jahres bei deiner neuen Sektion als Gastmitglied geführt.

Dabeio genügt es in der Regel, bei der neuen Sektion über die Online-Mitgliederaufnahme einen Aufnahmeantrag zu stellen und im Bemerkungsfeld des Online-Formulars auf den Sektionswechsel hinzuweisen. Die Kündigungsbestätigung reichst du am besten umgehend per Mail nach.

Bei Sektionswechseln fallen grundsätzlich keine neuen Aufnahmegebühren an!

Auf mein.alpenverein.de kannst du nach einmaliger Registrierung selbstständig deine Stammdaten wie Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung ändern und anpassen. Nähere Infos dazu findest du HIER.
Hier kannst du auch den Bezug der Mitgliederzeitschrift "münster alpin" oder "Panorama" anpassen (digital/Postweg).

Beachte bitte, dass dieses Self-Service Angebot das Standardverfahren in unserer Sektion ist. Die MitarbeiterInnen unserer Geschäftsstelle führen nur in besonderen Fällen die Änderungen für euch durch, in jedem Fall müsst ihr dann aber eine Anfrage per Mail stellen (bitte nicht per Telefon!). Zu den besonderen Fällen zählen unter anderem Todesfälle, Haushaltsauflösungen (Scheidung/Trennung) sowie Umzüge ins Ausland.

Jedes Mitglied ist selbst für seine Daten verantwortlich. Dies ist auch in unserer Satzung als Mitgliederpflicht definiert.

Die Kündigung kann formlos per E-Mail an die Geschäftsstelle erfolgen. Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung drei Monate vor Jahresende (30. September) schriftlich (E-Mail wird anerkannt) erfolgen; eine Kündigungsbestätigung wird zugesandt. Später eingehende Kündigungen können erst zum 31. Dezember des Folgejahres berücksichtigt werden.

Informiere dich über die Mitgliederbeiträge unserer Sektion und schau dir die einzelnen Tarife in der Beitragsübersicht an.

Zur Familienmitgliedschaft hier noch zwei, drei Sätze, da diese Mitgliedschaft oft mit Fragebedarf der Mitglieder verbunden ist:
Es handelt sich hierbei nicht um eine einzige Mitgliedschaft für eine ganze Familie. Viel mehr ist eine Familienmitgliedschaft nur ein Begriff, um die spezielle Konstellation der einzelnen Mitgliedschaften in einfacher Form zusammenzufassen. 
Eine Familienmitgliedschaft besteht in der Regel aus A- und B-Mitglied (Eltern) sowie beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren (diese sind kostenlos). 
Die Kosten der Familienmitgliedschaft (128,00€) setzen sich also lediglich aus den einzelnen Beiträgen des A- und B-Mitglieds (83,00€ bzw. 45,00€) zusammen plus eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 26,00€ (nur im Jahr des Beitritts fällig).

Wir ziehen die Jahresmitgliedsbeiträge Anfang Januar von eurem Konto ein. Für Rücklastschriften aufgrund mangelnder Deckung oder falscher Kontonummer müssen wir leider die Rücklastschriftgebühren der Bank als Verwaltungsaufschlag in Rechung stellen. Solltet ihr noch nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, müsst ihr den Mitgliedsbeitrag zum 31. Januar auf unser Vereinskonto überweisen. Es erfolgt vorab keine Erinnerung oder Rechnung! Erteilt uns am besten immer ein SEPA-Mandat, dann müsst ihr nicht an die Überweisung denken!
Bei späterem Zahlungseingang erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 3,00 €.

Der DAV-Mitgliedsausweis ist jetzt auch in digitaler Form verfügbar. Damit hast du alle wichtigen Infos immer dabei, direkt auf deinem Smartphone. Kein lästiges Suchen mehr nach dem Papierausweis! Wie es funktioniert, erfahrt ihr hier.

Die Gültigkeit der Mitgliedsausweise beginnt jährlich im Dezember des Vorjahres und endet im Februars des Folgejahres (Beispiel: Der Ausweis für das Jahr 2024 beginnt am 01.12.2023 und endet am 29.02.2025). Dies gilt für alle Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft nicht zum 31.12. eines Jahres gekündigt haben. Bei einer Kündigung zum 31.12. endet die Mitgliedschaft am Jahresende. Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz. Der Versand der Mitgliederausweise erfolgt direkt von der Druckerei und werden in der zweiten Februarhälfte zugestellt.